Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MHX – Aerial • Visual • Creative

Inhaber: Michael Horn
Beckumer Straße 37
59555 Lippstadt

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen MHX – Aerial • Visual • Creative, Inhaber Michael Horn (nachfolgend „MHX“), und seinen Auftraggebern über die Erbringung von Foto-, Video- und Drohnendienstleistungen.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn MHX ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots, die Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung oder durch eine schriftliche Bestätigung per E-Mail zustande.

(2) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(2) Nachträgliche Änderungs- oder Zusatzwünsche des Auftraggebers werden – soweit möglich – berücksichtigt und gesondert berechnet.

§ 4 Preise

(1) Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

(2) MHX wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an. Es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung zu begleichen.

(2) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 6 Termine und Wetterbedingungen

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.

(2) Drohnenflüge sind von den Wetterbedingungen abhängig. Bei Regen, Gewitter, Nebel, starkem Wind oder anderen sicherheitsrelevanten Umständen ist MHX berechtigt, den Termin zu verschieben.

(3) In diesem Fall wird gemeinsam ein Ersatztermin vereinbart. Hierdurch entstehen dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten.

§ 7 Durchführung des Drohnenfluges

(1) Sämtliche Flüge erfolgen ausschließlich unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der europäischen Drohnenverordnung sowie der nationalen luftverkehrsrechtlichen Vorschriften.

(2) MHX behält sich vor, einen Flug aus Sicherheitsgründen jederzeit abzubrechen oder nicht durchzuführen.

§ 8 Genehmigungen und Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, MHX über Besonderheiten des Einsatzortes rechtzeitig zu informieren.

(2) Erforderliche Genehmigungen oder Zustimmungen Dritter (z. B. Grundstückseigentümer, Veranstalter oder Behörden) sind vom Auftraggeber einzuholen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Fotos und Videos verbleibt bei MHX.

(2) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

(3) Eine Weitergabe, der Verkauf, die Bearbeitung oder Nutzung der Aufnahmen für andere als die vereinbarten Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MHX.

§ 10 Referenznutzung

(1) MHX ist berechtigt, entstandene Fotos und Videos für eigene Werbezwecke zu verwenden, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien, im Portfolio oder in Printmedien.

(2) Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber einer Veröffentlichung ausdrücklich schriftlich widerspricht oder überwiegende schutzwürdige Interessen entgegenstehen.

§ 11 Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich digital.

(2) Die regulären Bearbeitungszeiten betragen:

  • Fotos: 3–5 Werktage
  • Videos: 5–10 Werktage

(3) Abweichende Lieferzeiten werden individuell vereinbart.

§ 12 Datensicherung

(1) MHX bewahrt die fertigen Bild- und Videodateien für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen nach Auslieferung auf.

(2) Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht kein Anspruch auf erneute Bereitstellung der Dateien.

(3) Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die gelieferten Dateien unmittelbar nach Erhalt zu sichern und zu archivieren.

§ 13 Rohdaten

(1) Rohdaten (RAW-Dateien, unbearbeitetes Videomaterial oder vergleichbare Ausgangsdateien) verbleiben grundsätzlich im Eigentum von MHX.

(2) Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(3) Die Herausgabe von Rohdaten kann gesondert berechnet werden.

§ 14 Reklamationen

(1) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Aufnahmen schriftlich anzuzeigen.

(2) MHX wird berechtigte Beanstandungen innerhalb angemessener Frist prüfen und – soweit erforderlich – nachbessern.

§ 15 Stornierung

(1) Eine Stornierung des Auftrags ist jederzeit möglich.

(2) Es gelten folgende Ausfallpauschalen:

  • bis 72 Stunden vor dem Termin: kostenfrei
  • 24 bis 72 Stunden vor dem Termin: 25 % des vereinbarten Auftragswertes
  • weniger als 24 Stunden vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Auftragswertes

(3) Bei höherer Gewalt, Krankheit oder witterungsbedingter Unmöglichkeit entstehen dem Auftraggeber keine Stornierungskosten.

§ 16 Haftung

(1) MHX haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften.

(2) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§ 17 Höhere Gewalt

Kann ein Auftrag aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Flugverbote oder unvorhersehbarer technischer Defekte nicht durchgeführt werden, bestehen keine Schadensersatzansprüche gegen MHX.

§ 18 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrags verarbeitet.

Es gelten die Datenschutzbestimmungen von MHX. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung ist auf der Website www.officialmhx.de abrufbar.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 20 Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von MHX Gerichtsstand.

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